Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters bestehen. Reist der Gast nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichetet, unabhängig vom Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Strom und Heizung. Nach gültiger Rechtssprechung sind diese bei Ferienhäusern 10%.
Bedingungen für Rücktritt und Storno bei Ferienhäusern:
Der Gastgeber ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und das Haus wenn möglich weiter zu vermieten. Das Ersparte muss auf die Stornokosten angerechnet werden.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (gibt es bei Banken und Sparkassen) wird empfohlen. Sollte der Rücktritt absehbar sein, sollte der Vermieter möglichst schnell informiert werden. Es gelten die Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber im Kinzigtal, diese schicken wir Ihnen bei Bedarf gerne zu.